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INFORMATION
Die Corona-Pandemie erfordert neue Maßnahmen, um einer weiteren Verbreitung des Virus entgegenzuwirken und den Schutz unserer Mitarbeiter sowie Patienten und Sportler zu gewährleisten. Wir bitten daher alle Kunden, die bei uns einen Untersuchungs- oder Trainingstermin vereinbart haben, bei Anmeldung an der Rezeption einen der folgenden Nachweise (3G) vorzulegen:
1. Nachweis "Geimpft"
- Impfausweis mit Personalausweis
- digitaler Impfnachweis mit Personalausweis
2. Nachweis "Getestet" *
- bestätigter, höchstens 48h alter negativer Corona-Antigentest oder PCR-Test
* schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als "getestet" und legen nur ihren Schülerausweis vor.
3. Nachweis "Genesen"
- PCR-Befund eines Labors
- PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
- PCR-Befund einer Teststelle bzw eines Testzentrums
- ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zu Testart und Testdatum enthält)
- die Absonderungsbescheinigung
- weitere Bescheinigungen von Behörden
Die durchgeführte Nachweisprüfung wird dokumentiert, sodass Sie nur einmal das Dokument für "Genesen" oder "Geimpft" vorlegen müssen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und für Ihren Beitrag zum Schutz aller. Bleiben Sie gesund.
Die Corona-Pandemie erfordert neue Maßnahmen, um einer weiteren Verbreitung des Virus entgegenzuwirken und den Schutz unserer Mitarbeiter sowie Patienten und Sportler zu gewährleisten. Wir bitten daher alle Kunden, die bei uns einen Untersuchungs- oder Trainingstermin vereinbart haben, bei Anmeldung an der Rezeption einen der folgenden Nachweise (3G) vorzulegen:
1. Nachweis "Geimpft"
- Impfausweis mit Personalausweis
- digitaler Impfnachweis mit Personalausweis
2. Nachweis "Getestet" *
- bestätigter, höchstens 48h alter negativer Corona-Antigentest oder PCR-Test
* schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als "getestet" und legen nur ihren Schülerausweis vor.
3. Nachweis "Genesen"
- PCR-Befund eines Labors
- PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
- PCR-Befund einer Teststelle bzw eines Testzentrums
- ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zu Testart und Testdatum enthält)
- die Absonderungsbescheinigung
- weitere Bescheinigungen von Behörden
Die durchgeführte Nachweisprüfung wird dokumentiert, sodass Sie nur einmal das Dokument für "Genesen" oder "Geimpft" vorlegen müssen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und für Ihren Beitrag zum Schutz aller. Bleiben Sie gesund.